Ausgaben für Abonnements der öffentlichen Mobilität können steuerlich abgesetzt und von der Einkommenssteuer (IRPEF) abgezogen werden. Und zwar im Ausmaß von 19 Prozent auf einen Gesamtbetrag von maximal 250 Euro.
Welche Abos sind absetzbar?
- Südtirol Pass
- Euregio Family Pass
- Südtirol Pass abo+
- Südtirol Pass 65+
Gut zu wissen
- Abo-Ausgaben können steuerlich abgesetzt werden, wenn sie mit rückverfolgbarer Zahlungsmodalität (z. B. Bankomat, Bank-Lastschrift, Kreditkarte usw.) getätigt worden sind;
- eingerechnet werden können in den Gesamtbetrag von 250 Euro sowohl die jährlichen Ausgaben für den eigenen Südtirol Pass bzw. Euregio Family Pass als auch die Beträge oder die Abo-Jahrespauschalen für zu Lasten lebende Familienmitglieder;
- abgezogen werden müssen vom Gesamtbetrag eventuelle Barzahlungen sowie gegebenenfalls jene Fahrtspesen mit dem Südtirol Pass bzw. mit anderen Abos, die vom Arbeitgeber rückerstattet wurden.
Bitte die Zahlungsbelege aufbewahren, um sie bei eventuellen Kontrollen vorweisen zu können.
Eine Übersicht über deine Abo-Ausgaben des Jahres 2023 kannst du HIER herunterladen, ausfüllen und abschicken. Oder du meldest dich in deinem südtirolmobil-Benutzerkonto an.