
Fahrradmitnahme
Das Fahrrad immer an deiner Seite, aber unter bestimmten Bedingungen
Die Mitnahme von Fahrrädern in öffentlichen Verkehrsmitteln ist kostenpflichtig und ist aus Platz- und Sicherheitsgründen nur in begrenztem Ausmaß möglich. Der Erwerb des Tickets für den Fahrradtransport gibt kein Anrecht auf eine Platzreservierung. Bei hohem Fahrgastaufkommen kann das Bordpersonal das Zusteigen mit Fahrrad verwehren.
Tageskarte für die Fahrradmitnahme: 7 Euro (weitere Infos).
Tagestarif bei Entwertung mit Südtirol Pass: 3,50 Euro
Mit aktivierter Zahlungsfunktion auf deinem Südtirol Pass und Euregio Family Pass, aber auch auf dem Südtirol Pass abo+ und Südtirol Pass 65+ kann der Tagestarif für die Fahrradmitnahme abgebucht werden.
Die Tarife für die Fahrradmitnahme gelten auch für die südtirolmobil-Seilbahnen und für nicht zusammengeklappte Roller und E-Roller.
Die Tarife gelten nur für Nahverkehrsmittel des südtirolmobil-Verbundnetzes und für Regionalzüge bis Trient.
- südtirolmobil-Seilbahnen: Für die Fahrradmitnahme in der Seilbahn Ritten und in der Standseilbahn Mendel gelten die südtirolmobil-Tarifbestimmungen (Tageskarte 7,00 Euro oder mit Südtirol Pass 3,50 Euro).
- Rittner Schmalspurbahn: Die Fahrradmitnahme ist nicht gestattet.
- Interregionale Züge: Es gelten die Tarife und Rad-Tickets von Trenitalia für weiter reichende Zugfahrten Richtung Süden (ab Trient).
- Grenzüberschreitende Strecken: ÖBB und VVT (Verkehrsverbund Tirol) verkaufen separate Tickets für Fahrten nach Nord- oder Osttirol (Brenner - Innsbruck oder Innichen - Lienz).
- Seilbahnen nach Kohlern, Vöran und Mölten: Es gelten separate Tarife.
Fahrräder mit kostenloser Beförderung
- Kinderfahrrad (unter 20 Zoll);
- Faltfahrrad (zusammengeklappt) und Einrad (im Bus ggf. im Gepäckraum oder alternativ in einer Tasche verstaut);
- Radanhänger: wird im Zug kostenlos und vom Fahrrad abgehängt befördert;
- Hand-bike / Liegerad: wird im Zug kostenlos befördert, im Bus nur, falls Platz im Gepäckraum vorhanden ist.
- Roller und Elektro-Roller: Zusammengeklappt werden sie grundsätzlich kostenlos als Handgepäck befördert (dies gilt auch auf Ersatzbussen).
Ausnahme: Im Zug werden auch nicht zusammengeklappte Roller und E-Roller befördert, zum Tarif für die Fahrradmitnahme.
Regionalzüge: Die Mitnahme von Fahrrädern ist möglich, sofern ausreichend Platz vorhanden ist. In den Regionalzügen können ca. 16-20 Fahrräder in den dafür vorgesehenen Abteilen transportiert werden, es ist keine Platzreservierung möglich.
Ein großer Andrang von Fahrrädern auf Bahnsteigen und Zügen ist nicht zuletzt aus Sicherheitsgründen problematisch. Bei Überlastung kann die Fahrradmitnahme daher vom Bahnpersonal untersagt werden, es besteht keine Garantie, dass alle Fahrgäste – auch mit gültigem Fahrschein – mit ihrem Rad zusteigen können.
Regionalbusse: Die Mitnahme von Fahrrädern ist nur in einzelnen Fällen möglich, da in den meisten Bussen kein Stauraum vorhanden ist.
Linienbusse nach beliebten Ausflugszielen: Einige Busse sind mit Fahrradträgern ausgerüstet, die Platz für 5-6 Fahrräder bieten.
- In den Fahrplänen sind die entsprechenden Fahrten mit einem „A“ gekennzeichnet;
- Die Haltestellen, an denen Fahrräder in den Bus geladen werden können, sind mit einem Rad-Symbol gekennzeichnet.
- Bitte beachten: Die Beförderung von E-Bikes ist nicht möglich.
Stadt- und Citybusse: Die Fahrradmitnahme ist nicht gestattet.