Ab Montag, 5. Februar 2024 bis Freitag, 5. April 2024 (12 Uhr) können Arbeitnehmende beim Verwaltungsamt Mobilität Online-Ansuchen um einen Fahrtkostenbeitrag (Pendlergeld) für das Jahr 2023 einreichen.
Anspruch auf den Fahrtkostenbeitrag haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die an mindestens 120 Tagen im Jahr mehr als 18 Kilometer täglich pro Fahrt zwischen Wohnort und Arbeitsplatz zurücklegen. Der Anspruch gilt, sofern auf dieser Strecke kein öffentlicher Liniendienst mindestens im Halbstundentakt verkehrt.
Was ist neu?
Bei der Antragseingabe prüft das System automatisch über das südtirolmobil-System die Fahrzeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln und zeigt an, ob der Antragsteller Anspruch auf den Beitrag hat. Der Betrag wird dann auf der Grundlage der Dauer und der Gesamtreisezeit festgelegt.
Alle Informationen und die detaillierten Voraussetzungen für den Fahrtkostenbeitrag können hier nachgelesen werden.