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Öffentlicher Nahverkehr: Neue Charta für Fahrgastrechte

Abkommen zwischen Land Südtirol und Verbraucherzentrale unterzeichnet

Die Rechte der Fahrgäste stärken, das digitale Angebot im Nahverkehr und die ökologische Nachhaltigkeit ausbauen: Dies sind nur einige der Schwerpunkte der neuen Qualitätscharta im öffentlichen Personennahverkehr in Südtirol. Am gestrigen Mittwoch (4. November) haben Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider, Abteilungsdirektor Martin Vallazza und die Geschäftsführerin der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS), Gunde Bauhofer, die Charta unterzeichnet.

Landesrat Alfreider bezeichnet die Ausarbeitung der neuen Qualitätscharta als "weiteren Schritt für ein noch attraktiveres Angebot im öffentlichen Nahverkehr: Südtirol hat in den vergangenen Jahren schon viel auf die Qualität der Dienste im öffentlichen Nahverkehr gesetzt. Mit der Verbraucherzentrale haben wir nun einen weiteren Partner, der die Qualität für die Fahrgäste misst", so Alfreider. Die Charta der Fahrgastrechte wird ein integrierender und verbindlicher Bestandteil jedes Dienstleistungsvertrags oder jeder Konzession sein.
Für VZS-Geschäftsführerin Bauhofer ist die Unterzeichnung des Abkommens ein "wichtiger Tag für die Verbraucherrechte in Südtirol, denn sie werden in einer neuen Charta verankert. Der öffentliche Nahverkehr leistet einen wichtigen Beitrag für unser soziales Leben." Es sei deshalb zu begrüßen, dass es einerseits klare Regeln für die Verbraucher und andererseits eine periodische Evaluierung des Zufriedenheitsgrades der Nutzer gibt. Abteilungsdirektor Martin Vallazza unterstreicht: „Das Land Südtirol fördert ein einheitliches Modell eines ökologisch nachhaltigen, effizienten und integrierten öffentlichen Nahverkehrs. Es basiert auf Qualitätskriterien, die den Bürgern garantiert werden. Mit der neuen Charta haben wir nun einen weiteren Schritt in diese Richtung gemacht."

Ein zentraler Punkt der neuen Charta ist die Beteiligung der Fahrgäste durch die aktive Rolle der Verbraucherschutzverbände bei Hinweisen, sowie durch das Recht des einzelnen Nutzers auf umfassende, genaue und pünktliche Informationen über die Fahrpläne durch den Ausbau der digitalen Technologien.
Weitere wichtige Grundsätze der Charta der Fahrgäste sind gleiche Rechte der Nutzer, der Abbau von Barrieren für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste, die Kontinuität der Dienstbereitstellung, die Effizienz des Dienstes, die ökologische Nachhaltigkeit des Personennahverkehrs und die Qualität des Personals. Ein Teil der Charta bezieht sich auch auf das Beschwerderecht, die Zweisprachigkeit des Personals, den Rechtszugang und die Mitarbeit der Verbraucherzentrale Südtirol bei Überprüfungen des Zufriedenheitsgrads der Nutzer mit den angebotenen Dienstleistungen. (LPA /Foto LPA).

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