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Pendlerbonus 2019: Gutschrift für Bahnfahrgäste

Kleine Entschädigung für Verspätungen im regionalen Zugverkehr

Für Verspätungen und Ausfälle im regionalen Bahnverkehr erhalten Zugpendler*innen mit Südtirol Pass oder Euregio Family Pass auch heuer eine kleine finanzielle Entschädigung: Der Pendlerbonus betreffend das Jahr 2019 wird mit 14. Februar 2021 gutgeschrieben.

Das Warten auf den Zug ist mitunter vergebens, aber zumindest nicht ganz umsonst: Bei allzu häufigen Ausfällen und Verspätungen fallen für die Eisenbahnunternehmen Vertragsstrafen an, die dann vom Mobilitätsressort des Landes als kleine Entschädigung an die betroffenen Pendler*innen weiter gereicht werden.

Anrecht auf maximal 50 Euro Pendlerbonus pro Jahr haben Fahrgäste, die regelmäßig mit den Zügen der lokalen Eisenbahnunternehmen Trenitalia und SAD unterwegs sind. Der Pendlerbonus wird an die betreffenden Fahrgäste für jene Monate ausbezahlt, in denen mindestens 30 Bahn-Entwertungen mit Südtirol Pass oder Euregio Family Pass aufscheinen.

Demnach erhalten heuer 7.324 Personen den Pendlerbonus für das Jahr 2019, insgesamt werden 169.600 Euro ausbezahlt. Die Daten liegen detailliert vor, sodass die Höhe des Pendlerbonus für jeden einzelnen Fahrgast und für jeden Monat genau berechnet werden kann. Fazit: 641 Personen erhalten den Maximalbetrag von 50 Euro, 2.350 Personen erhalten weniger als 10 Euro, das sind vor allem jene, bei denen die erforderlichen 30 Bahn-Entwertungen nur in einem oder in zwei Monaten des Jahres 2019 erreicht worden sind.

Den Fahrgästen mit Südtirol Pass bzw. mit Euregio Family Pass wird der Pendlerbonus mit 14. Februar 2021 gutgeschrieben. Der Betrag wird entweder zum Restguthaben dazugerechnet (bei Prepaid-Karten) oder mit der nächsten Südtirol-Pass-Rechnung als Gutschrift verbucht.

Pendlerbonus ist Teil der Qualitäts-Charta

Eine finanzielle Entschädigung für Bahnfahrgäste im Falle von wiederholten Zugverspätungen und Ausfällen ist in der zwischen den Eisenbahnunternehmen und der Verbraucherzentrale abgestimmten Qualitäts-Charta vorgesehen. Die Maßnahme beruht auf der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 zu den Rechten und Pflichten der Bahnfahrgäste und zielt indirekt auch darauf ab, die Qualität der Eisenbahndienste im Sinne der Kunden zu gewährleisten und weiter zu verbessern.

Finanziert werden die Bonuszahlungen über einen Teil der in den Dienstverträgen des Landes Südtirol mit Trenitalia und SAD vorgesehenen monatlichen Vertragsstrafen für Verspätungen und Zugausfälle. Vertragsstrafen fallen dann an, wenn der prozentuelle Anteil an Verspätungen pro Monat eine bestimmte, für jede Bahnlinie festgelegte Quote um mehr als einen Prozentpunkt übersteigt. Als „Verspätung“ gilt, wenn die im Fahrplan angegebene Ankunftszeit der Züge um mehr als 5 Minuten überschritten wird, wobei zu präzisieren ist, dass Verzögerungen in vielen Fällen auf Wartungs- , Reparatur- und Bauarbeiten an der Eisenbahninfrastruktur zurückzuführen sind.

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